Gutes Forderungsmanagement im eigenen Unternehmen impliziert eine Handlungsweise, die den Blick auf die Sicherung der Liquidität des Unternehmens richtet.
Angefangen bei einer rechtzeitigen Rechnungslegung, um steuerrechtliche Folgen, wie etwa Schadensersatzansprüche wegen Umsatzsteuerverlusten oder anderen steuerlichen Nachteilen des Rechnungsempfängers zu vermeiden.
Die Kontrolle des rechtzeitigen Zahlungseinganges und der im Fall der unpünktlichen Zahlung richtigen Berechnung der Verzugszinsen und Mahnkosten sind weitere
Handlungsweisen innerhalb eines Forderungsmanagements. Aber was ist, wenn der Schuldner auch dann nicht zahlt?
Welche Möglichkeiten hat ein Unternehmen? Welches firmeninternes, kostenminimierendes Forderungsmanagement kann angewendet werden?
Welche gerichtlichen Instrumentarien sind einzusetzen? Zu welchem Zeitpunkt ist eine Abgabe des Einzuges der Forderungen sinnhaft? Diese Fragen und
auch lösungsorientierte Ansätze werden in diesem Seminar behandelt.
Zielgruppe: Firmeninhaber, Geschäftsführer, Existenzgründer und auch Angestellte
Seminarinhalte:
• Grundregeln für den Forderungsbestand
Bonitätsprüfung, Forderungssicherheiten, Fälligkeit, Mahnung,
Verzug, Verzugszins
• Erlangen eines Vollstreckungstitels, Notarielles Schuldanerkenntnis
• Schwerpunkte: Der automatisierte Mahn- und Vollstreckungsbescheid/DTA/online
• Klageverfahren
• Die Zwangsvollstreckung. Ergebnisorientierte Zwangsvollstreckung in der Mobiliar – und
Forderungspfändung
• Hinweise zur Immobiliarvollstreckung
Referentin:
Sabine Seiffert, Rechtsanwältin in Oldenburg
Das Seminar findet in der IHK. Die Weiterbildung, Moslestraße 4 in Oldenburg
statt.